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Das Europa-Parlament, das in den Mitgliedsstaaten zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 neu gewählt wird, ist die zentrale Institution der Demokratie der Europäischen Union, denn hier sitzen die Vertreter der europäischen Bürger. Auch wenn die Vertreter im Europa-Paralemnt keine Regierung wählen dürfen, so sind ihre Rechte seit dem Lissabon-Vertrag von 2009 doch deutlich umfassender als zuvor. Alle Unionsbürger und -bürgerinnen sind berechtigt, bei den Europawahlen ihre Stimme abzugeben und können in ihrem Heimatland wählen oder in einen anderen Mitgliedsstaat, wenn dort ihr Hauptwohnsitz ist.